Die sogenannte „große Lösung“ – leistungsrechtliche Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII (Bisher sind die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern – SGB VIII und SGB IX – geregelt.) – ist derzeit in dieser Form kein Thema mehr. Sie soll – vermutlich abhängig von künftigen Mehrheitsverhältnissen und Koalitionen – in der nächsten Legislaturperiode weiter vorangetrieben werden.
Doch ruht das Thema nicht komplett. Nach einem langwierigen und zähen Prozess ist nun eine „kleine“ Reform im Verfahren: Das so genannte „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)“, das die Änderungen des SGB VIII beinhaltet.
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