Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) richtet sich an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Lebenssituation. Sie basiert auf den Grundprinzipien Offenheit, Freiwilligkeit, Partizipation, Lebensweltorientierung und Geschlechtergerechtigkeit.
Ziel der OKJA ist es, junge Menschen zu stärken, Beteiligung zu ermöglichen und ihre persönliche Entwicklung zu fördern.
Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gelten uneingeschränkt rechtliche Grundlagen:
Der öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt) hat eine „Bereitstellungsverpflichtung“ von Angeboten der Jugendarbeit:
Ebenso gilt auch für Angebote der Jugendarbeit die Pflicht zur Jugendhilfeplanung und Bedarfserhebung, um auf kommunaler Ebene zu ermitteln, was erforderlich bzw. angemessen ist. (§80 SGB VIII)
Die Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe und der Vorrang für Angebote freier Träger zur Bedarfsdeckung (lt. Subsidiaritätsprinzip) ist darüber hinaus ebenso geregelt und festgeschrieben. (§4 SGB VIII)