
Sondervermögen Infrastruktur: Wie die katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit vor Ort profitieren kann
Digitale Informations- und Austauschveranstaltung ausschließlich für unsere Mitglieder Mit der Reform der Schuldenbremse und der Bereitstellung von Investitionsmitteln aus einem Sondervermögen des Bundes beginnt ab 2026 die Umsetzung in den Ländern. In Nordrhein-Westfalen wurde hierfür das „NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036“ verabschiedet. Dieses Sondervermögen eröffnet neue Chancen für Investitionen in die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit – und damit auch für Einrichtungen




