Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten bei der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII – Teil 2

 

Im zweiten Teil des durch die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten in Baden-Württemberg e.V. (AGJF) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens geht es um die Frage des Ausschlusses bzw. der Ablehnung der Aufsichtspflicht, Fragen zu den Folgen einer Pflichtverletzung und die in diesem Fall wichtige Unterscheidung zwischen fahrlässig und grob fahrlässig. Häufige Frage außerdem: welche Verantwortung hat der Träger, welche verbleibt bei der Fachkraft. 

Der im März 2019 erschienene erste Teil beschäftigte sich mit Fragen rund die Aufsichtspflicht und die Verkehrssicherungspflicht in der OKJA (siehe dazu den Impuls auf unserer Homepage

Die Aussagen des Gutachtens sind leitend für die Beurteilung der Rechtslage. Damit ist es gegenüber Ämtern und Behörden, aber auch in Streitfällen für Anwälte und Gerichte verwendbar.

Bild: geralt / pixabay.com


Zusätzlich bietet die AGJF eine Kurzfassung, die die zentralen Ergebnisse zu Themen wie Aufsichtspflicht im Offener Bereich, Angebote mit Anmeldung und „Aufsichtsführende Personen“ in verständlicher Sprache zusammenfasst.
Im Bereich der Verkehrssicherungspflicht werden die wichtigsten Punkte zum Offenen Betrieb, Vermeidung möglicher Gefahrenquellen und Baurechtlichen Vorschriften erläutert. Die Kurzfassung kann die Lektüre des Gutachtens aber leider nicht ersetzen, worauf die AGJF selbst hinweist.

Der Download beider Teile des Gutachtens sowie jeweils kurzer Zusammenfassungen, sind über die Homepage der AGJF möglich:

Hier geht es zu Teil 1 und hier zu Teil 2.

Titelbild: Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten in Baden Württemberg e.V.

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