Fragen rund um die Themen Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht – sei es bei Veranstaltungen, Freizeiten oder ganz einfach im Offenen Bereich der Jugendzentren – sind und bleiben ein Dauerbrenner. So schnell wie sich die Themen und Aktionen in der OKJA verändern, so schnell ändern sich unter Umständen auch die möglichen „Gefahrensituationen“ und damit auch die Fragen zur Verantwortung der Mitarbeiter*innen und schlimmstenfalls zur Haftung bei Unfällen.
Das von der AGJF (Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten in Baden-Württemberg e.V.) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten trägt einen wichtigen Teil zur Klärung der Rechtslage für die OKJA bei. Es sei darauf hingewiesen, dass das Gutachten zunächst nicht unbedingt leserfreundlich, da stellenweise in kompliziertem „Juristendeutsch“ verfasst ist. Doch nur diese Form und Ausdrucksweise garantiert die juristische Präzision, die für ein Rechtsgutachten notwendig ist. Damit ist es vor allem gegenüber Ämtern und Behörden, aber auch in Streitfällen für Anwälte und Gerichte verwendbar!
Ein Download des vollständigen Gutachtens sowie einer kurzen Zusammenfassung ist über die Homepage der AGJF möglich.
Titelbild: Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.