Digitale Teil­habe für alle

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit ihrem Aktions-Förderangebot fördert die Aktion Mensch inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.

Zielgruppen: Die Aktion Mensch fördert inklusive Vorhaben für

 

Förderidee: Die Zielgruppen sollen

  • ihr Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt besser wahrnehmen,
  • ihre Möglichkeiten der Selbstbestimmung, Selbsthilfe und sozialen Teilhabe erweitern,
  • digitale Kompetenzen erwerben oder vertiefen sowie
  • neue Zugangsmöglichkeiten erhalten und Einschränkungen besser kompensieren.

 

Förderzeitraum

Förderanträge können vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umzusetzen.

 

Das Wichtigste in Kürze

Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro

  • Vorhaben zur inklusiven Medienarbeit bis zu 15.000 Euro,
  • davon dürfen maximal 5.000 Euro für technische Ausstattung anfallen,
  • zusätzlich können zur Herstellung der Barrierefreiheit maximal 5.000 Euro beantragt werden)

Laufzeit: bis zu 2 Jahren

Eigenmittel: nicht notwendig

Förderfähige Kosten im Bereich Honorar- und Sachkosten:

  • inklusive Medienarbeit
  • technische Ausstattung
  • Barrierefreiheit

 

Weitere Informationen können der Website der Aktion Mensch entnommen werden www.aktion-mensch.de/digitale-teilhabe-fuer-alle

Bild: Rodion Kutsaiev/unsplash.com

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