RWE-Foundation für Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Die RWE-Foundation möchte dabei helfen, die Zukunftsperspektiven vor allem von jungen Menschen zu verbessern, indem sie Teilhabe ermöglicht und somit für mehr Chancengerechtigkeit und für positivere Bildungs- und Lebenswege sorgt.

Zu den Förderrichtlinien

  • Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
    • Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung
    • Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert.
  • Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
  • Der Finanzierungszeitraum ist begrenzt auf max. drei Jahre begrenzt.
  • Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
  • Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren).
  • Es wird eine Konzentration auf möglichst richtungsweisende, vorbildliche und nachhaltig wirkende Projekte angestrebt.
  • Es werden Projekte in Europa gefördert.
  • Unsere Fördertätigkeit startet mit einem Fördervolumen ab 20.000 Euro.
  • Förderungen über 50.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Beirats. Die Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt (planerisch im November und Mai).
  • Deadline für Förderprojekte > 50.000 €: 1. April und 1. Oktober
  • Deadline für Förderprojekte ≤ 50.000 €: 1. Dezember und 1. Juni
  • Nach Antragsfrist kann es bis zu drei Monaten dauern, bis die Entscheidung mitgeteilt wird.
  • Im Falle eines positiv beschiedenen Antrags setzt eine Mittelgewährung eine gesonderte Vereinbarung für die Förderung/Kooperation zwischen der RWE Foundation und dem Antragsteller voraus, in der beidseitig Rechte und Pflichten vereinbart werden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung erhalten Sie hier: https://www.rwe-foundation.com/ 

Beitragsbild: Jon Tyson/unsplash.com

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