Die Sommerferien stehen vor Türe und auch in diesem Jahr wird das Ferienprogramm der Einrichtungen in der Jugendarbeit von der Corona Pandemie begleitet.
Im Sommer 2021 gelten allerdings andere Regelungen und Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Ferienprogramm als im vorherigen Sommer.
Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Vorgaben auf, die je nach Art des Angebots (z.B. eintägig, mehrtägig, feste Gruppe) gelten. Diese Tabelle ist als Hilfestellung zu verstehen und gibt keine Gewähr auf Vollständigkeit.
Außerdem hat der Landesjugendring NRW einen Vorschlag für eine Muster für Hygiene- und Testkonzepte sowie eine Vorlage zur Einverständniserklärung für Schnelltests der Sorgeberechtigten entwickelt.
Beide Vorlagen können hier gerne heruntergeladen werden.
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