Die AGOT-NRW positioniert sich zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Die Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen (AGOT-NRW) hat sich zum Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) positioniert und gibt in einer Handreichung zu Kooperation von Jugendarbeit und Schule zudem wichtige Hinweise für Praxis und Träger.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll ab 2026 stufenweise mit den ersten Klassen eingeführt, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen OGS-Platz erhalten werden.

Da dies möglicherweise Auswirkungen auf das Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben wird, stellt sich die AGOT-NRW in ihrer aktuellen Positionierung entsprechend auf.

Die Positionierung und auch die Handreichung zur Kooperation von Jugendarbeit und Schule der AGOT-NRW verfolgt das Ziel, Fachkräften und Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in NRW Kriterien an die Hand zu geben, die eine begründete und qualifizierte Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit Schule sowie die Ausgestaltung der Kooperation im konkreten Einzelfall erleichtern sollen.

Ausdrücklich sind in der Handreichung keine Empfehlungen für eine Kooperation aufgeführt, wohl aber zahlreiche Hinweise, worauf geachtet werden sollte und Kriterien, an denen Sinn und Möglichkeit einer Kooperationsentscheidung festgemacht werden können.

Position_Offener_Ganztag_AGOTNRW_092023

2021_07_01_Argumentationshilfe_AGOT_Jugendhilfe_Schule

 

Bild: Jonathan Ybema/unsplash.com

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