Aufruf zur Antragsstellung KJFP 2023

Aufruf der Landesjugendämter zur Antragsstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW im Haushaltsjahr 2023

 

Die Landesjugendämter LVR (Landschaftsverband Rheinland) und LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) rufen dazu auf ab sofort Anträge zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten (Projektförderung) nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2023 einzureichen.

Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 10.01.2023 bestimmt. Bei dem Stichtag handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist, allerdings werden Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, nachrangig behandelt.

Sofern Anträge bewilligt werden, sollte ein Maßnahmenbeginn für den 1.5.2023 geplant werden.

Das Antragsverfahren bei beiden Landesjugendämtern ist weiter digitalisiert worden und wird in den folgenden Anlagen beschrieben:

 

Bild: Monika Robak/pixabay.com

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