Zukunftssichere Strukturen für die OKJA- Positionspapier zum Sondervermögen

Junge Menschen in NRW am Sondervermögen
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ beteiligen!

Das Positionspapier zum Sondervermögen der katholischen Träger der außerschulischen Jugendbildung und Jugendsozialarbeit sowie der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Nordrhein-Westfalen.

 

Die außerschulische Jugendbildung in Nordrhein-Westfalen ist eine tragende Säule demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichen Engagements. Katholische Träger sowie die im Bereich der evangelischen Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe und in der Vereinigung der evangelischen Freikirchen tätigen Jugendverbände bieten mit ihren Einrichtungen und Angeboten Räume für Begegnung, Bildung, gelebten Glauben, interreligiösen Dialog, Beteiligung und Selbstorganisation.

Das gemeinsame Positionspapier stellt wichtige Forderungen für das Handlungsfeld der außerschulischen Jugendbildung an Landes- und Kommunalpolitik in NRW in Bezug auf die Nutzung des Sondervermögen des Bundes:

Die Forderungen lauten im Einzelnen:

  • Einrichtung eines spezifischen Investitionsprogramms für das Gesamtfeld der außerschulischen Jugendbildung, wie z.B. Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten, Jugendwerkstätten, Jugendwohnheime, Jugendberatungsstellen und Orte der Jugendbeteiligung im Rahmen der NRW-SVIK-Verwendung.
  • Bereitstellung von mindestens 5 % der für NRW vorgesehenen SVIK-Mittel (ca. 1 Mrd. €) für die Infrastruktur der außerschulischen Jugendbildung.
  • Niederschwellige und praxisnahe Fördervoraussetzungen.
  • Verlängerte Bewilligungszeiträume und flexible Umsetzungsfristen, um komplexe Bau- und Sanierungsmaßnahmen realistisch umsetzen zu können.
  • Einfache und möglichst unbürokratische Antragsstellung, um auch kleine und ehrenamtlich tätige Träger eine Beteiligung zu ermöglichen.
  • Niedriger Eigenanteil bis maximal 10 %, damit Träger nicht überfordert werden.
  • Ausreichende Vorlaufzeit bei Interessensbekundungen und Antragsverfahren.
  • Ergänzende Mittel: Die SVIK-Gelder müssen bestehende Förderprogramme und -positionen ergänzen und dürfen sie nicht ersetzen.
  • Gleichbehandlung aller Träger: Auch freie Träger, Initiativen und kleinere Strukturen brauchen Zugang zu den Mitteln.
  • Begleitende Beteiligungsformate (z. B. „Jugend plant mit“) zur Priorisierung von Projekten aus Sicht junger Menschen.

 

Das ganze Positionspapier finden Sie hier: 2025_10_22_Positionspapier für Sonderinvestitionen der ev. und kath. Träger

 

Bild: unsplash.com/ anne nygard

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