Kinderrechte und Beteiligung
Über den Themenfonds “Kinderpolitik“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, die ihnen ihre Rechte vermitteln und ihnen dabei helfen, ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.
Besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen im Mai 2027, bei denen erstmalig auch Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt sind, ist dieser Themenfonds eine willkommene Gelegenheit Politik und Beteiligung für junge Menschen erfahrbar zu machen.
Das Wichtigste im Überblick
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Bevorzugt werden kleinere Vereine ohne Dachverband gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können Sie bis zu 8.000 Euro als Förderung beantragen.
Wann kann ich mich bewerben?
Sie können fortlaufend Anträge einreichen zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.
Weitere Informationen: https://www.dkhw.de/
Bild: Ian Wagg/unsplash.com







