Die BAG OKJA hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebot der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien eine Stellungnahme veröffentlicht, deren Inhalt wir hier im Folgenden wiedergeben.
Hier ist sie auch als pdf erhältlich.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit (BAG OKJA) befürwortet ausdrücklich das bildungs- und familienpolitische Bestreben des Gesetzesentwurfs. Dementsprechend ist die Einbeziehung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII zur Erfüllung des Rechtsanspruchs während der Ferienbetreuung ausdrücklich zu begrüßen. Dies gilt insbesondere auch für die Festlegung bzw. Verpflichtung, hierbei ausschließlich auf öffentliche bzw. anerkannte Träger der Jugendhilfe zurückzugreifen.
Allerdings hat die BAG OKJA erhebliche Bedenken, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung, für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der OKJA werden könnte. Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs sind weder ausreichende strukturellen Rahmenbedingungen vorhanden noch ist eine zusätzliche Finanzhilfe für die Kommunen erkennbar. Dieses könnte bei den finanziell stark belasteten Kommunen dazu führen, dass die Angebote im Rahmen der bereits aktuell bestehenden Förderungen bzw. durch die Kommunen bereitgestellten finanziellen Zuwendungen vordringlich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs herangezogen werden. Damit würde sich das allgemeine Ferien- und Freizeitangebot für alle Kinder- und Jugendlichen zunehmend auf die im Rahmen des Rechtsanspruchs verpflichtend zu versorgenden Grundschulkinder verlagern.
Die Hauptzielgruppe liegt bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über dem Grundschulalter aktuell bei der Altersgruppe der Zwölf- bis Siebzehnjährigen. Im Zuge der Umgestaltung würde sich die Zielgruppe der OKJA zumindest temporär auf die Adressatengruppe der Sechs- bis Elfjährigen verlagern.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit zählt bundesweit zu den am geringsten aus-gestatteten Bereichen der Jugendhilfe. Mit einem durchschnittlichen Finanzierungsanteil von lediglich 4 % ist sie strukturell unterversorgt. Rechtsgutachten und Fachkommentare zum SGB VIII benennen einen angemessenen Anteil nach § 79 Abs. 2 S. 2 SGB VIII in Höhe von 15–20 % als fachlich geboten. Eine Ausweitung der Aufgaben im Rahmen des GaFöG ohne zusätzliche finanzielle Mittel könnte diese strukturelle Schieflage weiter verschärfen. Die ohnehin unzureichende personelle Ausstattung der OKJA, die häufig lediglich aus zwei oder sogar weniger Vollzeitstellen besteht, könnte sich weiter verschärfen, wenn Träger und Einrichtungen verpflichtend in die Umsetzung des Rechtsanspruchs während der Ferien einbezogen werden sollten.
Viele Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit befürchten, dass sie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ihre Ferienangebote vollständig darauf ausrichten müssten und sich damit die Zielgruppe ins Grundschulalter verschieben würde. Darüber hinaus würden wesentliche Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, wie Offenheit und Freiwilligkeit, in den Hintergrund rücken. Die Folge wäre, dass Bedarfe und Ansprüche der Eltern über die berechtigten Interessen der Kinder- und Jugendlichen gestellt würden.
Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen bemängelt die BAG OKJA, dass einige Detailfragen nicht ausreichend geklärt sind. Beispielsweise wird im Referentenentwurf nicht darauf eingegangen, wie in Bezug auf die Ferienangebote der Anspruch inklusiver Angebote ohne zusätzliche Strukturen und Finanzen umgesetzt werden kann. Auch die fachlichen Qualifikation und personellen Ausstattung sind nicht definiert. Hinsichtlich eines Betreuungsschlüssels gibt es keinerlei Hinweise auf Mindeststandards.
Zusammengefasst halten wir die in Punkt VII 3 vertretende Auffassung, dass der Gesetz-entwurf zu keinen Mehrausgaben führt, für nicht haltbar. Die vom Kompetenzzentrum Jugend-Check im Punkt VII 6 aufgeführten Nicht-Auswirkungen sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.
Die BAG OKJA teilt ebenso wenig die in Punkt VIII beschriebene Auffassung, dass kein weiterer Bedarf zur Evaluierung besteht. Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs plädieren wir dringend für eine umfassende wissenschaftliche Begleitung mit Untersuchung der Auswirkungen einzusetzen und diese bundesseitig entsprechend finanziell zu fördern.
Auf dem Fachtag „Die Rolle und Bedeutung der Jugendarbeit bei der Ausgestaltung des Ganztags“ am 12. Juni 2025 wurde von Seiten der Wissenschaft berichtet, dass es in Bezug auf die Ferienangebote in der Kinder- und Jugendarbeit nur geringe empirische Erkenntnisse gibt. Aus Anlass der Umsetzung des Rechtsanspruchs könnte hier mit unserem Vorschlag zumindest ein wenig Abhilfe geschaffen werden.
Eine wesentliche Voraussetzung zum Gelingen der Umsetzung des Rechtsanspruchs mit Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des §11 SGB VIII wird sein, dass potenzielle Angebote für alle Kinder und Jugendliche dadurch nicht eingeschränkt werden und weiterhin die Einbeziehung, die Interessen und Bedarfe aller jungen Menschen berücksichtigt werden. Eine umfangreichere wissenschaftliche Begleitung, über der allgemeinen Evaluation hinaus könnte Hinweise geben, ob die Umsetzung sich in diese Richtung bewegt oder ob die hier von der BAG OKJA aufgezeigten Bedenken bzw. Befürchtungen eintreten und umgesteuert werden muss.
Wir möchten ausdrücklich hervorheben, dass die BAG OKJA nicht nur im Kontext der Ferienangebote in der Kinder- und Jugendarbeit großes Interesse an einer stärkeren Kopplung von schulischen und außerschulischen informellen Angeboten hat – ins-besondere im Bereich der Jugendhilfe. Voraussetzung hierfür sind sozialräumliche Kooperationen und Konzepte, wie sie z. B. im Zuge der Diskussion um Bildungslandschaften entwickelt worden sind. Junge Menschen, insbesondere Schulkinder ab der 4. Klasse, zukünftig mit einzubeziehen, wäre eine große Chance zur Verbesserung der Gleichwertigkeit von Bildungschancen für viele Kinder und Jugendliche.
Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V.
Berlin, 12.09.2025
Bild: joel-fulgencio/unsplash.com







