Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. (BAG OKJE e.V.) ist der bundesweite Zusammenschluss von mehr als 1000 verschiedenen Trägern mit über 5.000 Einrichtungen und Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Kinder- und Jugendarbeit ist eines ihrer zahlreichen Mitglieder auf Bundes- und Landesebene sowie überregionale Zusammenschlüsse. Im Folgenden veröffentlichen wir eine aktuelle Stellungnahme der BAG-OKJE e.V.:
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist für junge Menschen da –
auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie
Die Maßnahmen zur Minderung der Infektionsrate der Corona-Pandemie haben auch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) weitreichende Folgen. Als bundesweite Vertretung der OKJA hat sich die BAG OKJE e.V. bisher jedoch zurückgehalten, weil wir anerkennend beobachten konnten, wie engagiert Fachkräfte und Träger trotz Schließung von Einrichtungen in kürzester Zeit kreative und digitale Lösungen entwickelt haben, um den Kontakt zu ihren Adressat*innen aufrechtzuhalten, und positiv wahrnehmen konnten, wie Länder und Kommunen in den ersten Wochen der Krise unterstützend mit dem Arbeitsfeld kooperierten. Mit großer Sorge betrachten wir allerdings, dass Einrichtungen und Angebote der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit, die auf Einnahmen aus Veranstaltungen und Maßnahmen angewiesen sind, sowie für die Kinder- und Jugendarbeit wichtige Bildungsstätten um ihre Existenz ringen. Hierfür sind bereits jetzt finanzielle Unterstützungsmaßnahmen erforderlich, um nicht eine dringend erforderliche Infrastruktur zu verlieren.
Aber auch die bisher abgesicherte OKJA benötigt zunehmend eine Perspektive. Nach mehreren Wochen überwiegend digital gestalteter Jugendarbeit wird deutlich, dass im Interesse der jungen Menschen unmittelbare persönliche Begegnungen wieder möglich werden müssen. Deshalb unterstützt die BAG OKJE Initiativen, Vorschläge und Ideen, wie es im Sinne der Kinder und Jugendlichen wieder zu persönlichen Kontakten kommen kann. Dabei geht es der BAG ausdrücklich nicht darum, das bisherige politische Vorgehen und die Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie als Ganzes in Frage zu stellen. Vielmehr wollen wir in dieser Stellungnahme verdeutlichen, warum eine vorausschauend geplante Wiederöffnung von Einrichtungen und Angeboten Offener Kinder- und Jugendarbeit erforderlich ist und wie dies geschehen könnte.
Die unmittelbaren Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen wurden bisher nur wenig berücksichtigt. Ein Bedarf an Kinderbetreuung und schulischer Angebote spiegelt zumindest nicht die ganze Bandbreite der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen umfänglich wider. Diese fehlende Berücksichtigung mag temporär und teilweise berechtigt sein, wenn die Gesundheit der Gesellschaftsmitglieder in den Mittelpunkt gestellt wird. Kinderrechte (und auch Menschenrechte) beinhalten neben dem Recht auf Gesundheit auch Rechte auf soziale Teilhabe und Partizipation: Rechte, die es unseres Erachtens in den weiteren politischen Überlegungen miteinander zu verbinden und abzuwägen gilt.
Jugend in Zeiten der Corona-Pandemie
Insgesamt sind Jugendliche derzeit mit gesellschaftlichen Problemkonstellationen konfrontiert, die nicht erst im Zuge der Corona-Pandemie auftraten, durch diese aber scheinbar an Schärfe zunehmen. Sie sind von der Corona-Krise sehr unterschiedlich betroffen und die soziale Ungleichheit scheint sich unter den aktuellen Bedingungen noch zu verschärfen.
Die Verlagerung schulischen Lernens in den häuslichen Raum fordert von jungen Menschen, ein Lernen, das sonst unter bestimmten schulischen und von Lehrkräften bewusst hergestellten Bedingungen unterstützt wird. Damit werden Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten Aufgaben übertragen, die nicht alle Familien gleichermaßen bewältigen und hohe Belastungen erzeugen können.
Die Verordnungen zur Minderung der Infektionsrate sorgen für eine weitreichende Isolierung, wodurch soziale Teilhabe und Partizipation erschwert werden. Dort wo sich Jugendliche dem widersetzen, weil sie sich bspw. (wieder) mit anderen Jugendlichen treffen wollen, werden sie zum Gegenstand medialer Berichterstattung. Konstruiert wird das Bild einer Jugend als Risiko; wie unter dem Schlagwort der sog. ‚Corona-Partys‘). Diese Bilder einer gesellschaftsgefährdenden Jugend „sind vermutlich genau deshalb öffentlich so konsensfähig, weil sie wohlbekannte und uralte Narrative zur jungen Generation mobilisieren. Nicht erst seit der Corona-Krise gibt es schließlich die Klagen der Erwachsenengesellschaft über Jugendliche, die zu einfältig sind und Unterweisung durch wissensüberlegene Erwachsene brauchen“ (Hübner & Rose 2020). Dieses Handeln der Jugendlichen wird vermehrt als riskantes Handeln aberkannt und in Folge dessen kontrolliert und sanktioniert. Interpretiert man diese Handeln jedoch als Versuch der Jugendlichen, sich – die für eine Gesellschaft notwendigen – Freiräume und Gelegenheiten sozialer Teilhabe und Partizipation zu schaffen, eröffnet dies Möglichkeiten, mit ihnen andere Wege und Möglichkeiten zu suchen, selbstbestimmte Freizeit und soziale Interaktionen zu pflegen und trotzdem das Risiko der Infektion zu minimieren.
Denn so antwortet die Offene Kinder- und Jugendarbeit auf das Handeln Jugendlicher: Sie greift ihre Anliegen auf, auch wenn sie diese durch‚ riskantes‘ Handeln artikulieren, und klärt dialogisch mit ihnen, wie diese verwirklicht werden können; nicht ohne auch die Anliegen anderer Gesellschaftsmitglieder zu berücksichtigen. Für einen gerechten Ausgleich sind Jugendliche sehr sensibel und in aller Regel schnell bereit, dabei unterschiedliche Interessen zu bedenken. In vielen Einrichtungen und Angeboten in ganz Deutschland kommt die OKJA diesem Auftrag trotz der Schließung auch soweit wie möglich nach. Fachkräfte, Träger und Landesorganisationen arbeiten kreativ daran, die Interaktion und damit auch die pädagogische Beziehung zu ihren Adressat*innen aufrechtzuhalten: Soweit es die Rahmenbedingungen und die technische Ausstattung zulassen, sind sie äußerst kreativ in gängigen sozialen Medien aktiv, entwickeln Online-Jugendzentren, unzählige Dialogprozesse und Online-Formate, wohlwissend, dass dies den persönlichen (analogen) Kontakt zu den jungen Menschen in den gewohnten Räumlichkeiten langfristig nicht ersetzen kann. Das Potenzial der Räumlichkeiten der Einrichtungen als Raum, den sich Kinder und Jugendliche selbstbestimmt aneignen können, ihre eigenen Interessen gemeinsam mit anderen Menschen verfolgen – als Freiraum eben – kann derzeit jedoch meist nicht verwirklicht werden. Deshalb wäre eine baldige (zumindest teilweise) Öffnung der Einrichtungen zu begrüßen. Sie würde jungen Menschen (zunächst reguliert) ermöglichen, die für sie wichtigen Peer-Begegnungen, wenn auch begrenzt, auszuleben. Damit wäre auch das Potenzial verbunden, jungen Menschen pädagogisch begleitete Diskussionen zu den aktuell umfassenden gesellschaftlichen Veränderungen und den Eindämmungsmaßnahmen anzubieten und eine Aufklärung über zahlreiche Fake-News und Verschwörungsmythen zur Corona-Pandemie zu eröffnen.
Für eine vorausschauend geplante Wiederöffnung von Kinder- und
Jugendeinrichtungen
Um Kindern und Jugendlichen eine regulierte und pädagogisch begleitete soziale Teilhabe und Partizipation auch in Zeiten der Corona-Pandemie zu eröffnen sowie Familien auch am Nachmittag zu entlasten, plädiert die BAG OKJE e.V. für eine vorausschauend geplante Wiederöffnung von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Die jeweiligen Landesregierungen sind aufgefordert, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Selbstverständlich sind dabei die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Wiedereröffnung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (RKI 2020) zu berücksichtigen und die an OKJA Beteiligten, wie Einrichtungen, Träger und Behörden, stehen in der Verantwortung lokale Konzepte zu entwickeln und zu koordinieren. Hierzu wurden von Landesverbänden und anderen Akteuren der OKJA bereits umsetzbare Beispiele entwickelt, die zeigen, dass eine Wiederöffnung unter Maßgabe der Empfehlungen des RKI machbar ist (siehe Links unten). Dazu zwei mögliche Szenarien der Wiederöffnung:
- Öffnen von Jugendeinrichtungen für allgemeine pädagogische Angebote im Rahmen des Offenen Bereichs zur Teilnahme an kinder- bzw. jugendgerechten Aktivitäten für eine bestimmte Anzahl von Jugendlichen bei ausreichender Betreuung und entsprechender Größe der Einrichtung bzw. Nutzung größerer Außengelände (insbesondere Abenteuerspielplätze, Jugendfarmen etc.) in Sozialräumen bzw. Orten mit besonderem Bedarf und Ermöglichung der Zusammenlegung von Mitarbeiterinnen aus verschiedenen Einrichtungen ggf. auch unterschiedlicher Träger. Die Anzahl kann ggf. durch sich abwechselnde Besucher*innengruppen erweitert werden.
- Angebote herausreichender, aufsuchender sozialräumlicher Arbeit zur Kontaktaufnahme und für Gespräche zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei den aktuell begrenzter Möglichkeiten kinder- bzw. jugendgerechter Aktivitäten im öffentlichen Raum bzw. Mobile Angebote für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum, als Erweiterung der Alltags- bzw. Freizeitaktivitäten unter Einhaltung der Abstandsregelungen (z.B. Bewegungs- und Sportangebote) mit mind. 2 Mitarbeiter*innen. Dabei kann OKJA auch ihrem Auftrag nachkommen, Jugendlichen und anderen Akteuren, bei der Klärung von ordnungsrechtlichen Konflikten im öffentlichen Raum behilflich zu sein.
Solche Öffnungen und damit verbundene Reorganisation von Einrichtungen und Angeboten bergen auch das Potenzial, diese von den Adressat*innen mitbestimmen und -gestalten zu lassen: Welches sind für sie die wesentlichen Angebote der Einrichtung? Welche sollen unbedingt wieder geöffnet werden?
Wiederöffnung unter des gesetzlichen Auftrags der OKJA
Bei einer Wiederöffnung von Einrichtungen muss sich OKJA allerdings dort von einer sozialpolitischen bzw. ordnungspolitischen Indienstnahme distanzieren, wo ihr Aufgaben zugeschrieben werden, für die zunächst andere Felder der Kinder- und Jugendhilfe zuständig sind oder wo sie zur Kontrolle und Aufrechterhaltung sozialer Ordnung eingespannt wird.
Denn der OKJA (wie der gesamten Kinder- und Jugendarbeit) kommt mit § 11 SGB VIII ein spezifischer Auftrag zu, der sich von denen anderer Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe unterscheidet. Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung von Bildung und Partizipation junger Menschen, wohingegen Feldern, wie der Jugendsozialarbeit, den ambulanten und stationären Hilfen und dem Kinder- und Jugendschutz, Aufträge der Hilfe, des Schutzes und der Unterstützung von Lebensbewältigung zukommen. In dieser Arbeitsteilung liegt ein tieferer Sinn: So erreicht die Kinder- und Jugendhilfe als Ganzes unterschiedliche Gruppen junger Menschen, greift auch unterschiedliche Bedürfnisse bzw. Anliegen junger Menschen auf und fördert somit vor allem unterschiedliche Formen gesellschaftlicher Integration (sozial, beruflich, ökonomisch). Auf all diese ist eine demokratische Gesellschaft angewiesen.
Das bedeutet nun nicht, dass in der OKJA nicht auch Hilfe, Schutz und Bewältigung eine Rolle spielen – genauso, wie in anderen Arbeitsfeldern auch Bildung und Partizipation bedeutsam sein können. Schon vor der Corona-Pandemie gehörten gerade jene jungen Menschen zur Hauptbesucher*innengruppe der OKJA, die von der Krise nun besonders betroffenen sind. Gerade für diese Kinder und Jugendlichen könnte OKJA in der aktuellen Situation eine Anlaufstelle sein, weil Kontakte und Beziehungen zu ihr bereits bestehen. In dieser Funktion könnte OKJA derzeit einen wichtigen Beitrag leisten. Ihr Kernauftrag geht sogar noch über Hilfe und Bewältigung hinaus. Denn dieser liegt in der Ermöglichung von Mitgestaltung und -bestimmung sowie der Unterstützung von Gruppierungen junger Menschen in Einrichtungen der OKJA und der Gesellschaft. Konkret bedeutet dies: „Wollen Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen ihren Hunger stillen, wollen sie Hilfe bei den Hausaufgaben, suchen sie Berufsorientierung, berichten sie selbstkritisch von abweichendem Handeln usw., wird OKJA dies nicht ignorieren. Sie antwortet darauf allerdings nicht mit Hilfen, Präventionsmaßnahmen, Kontrolle und Sanktionen […]. Stattdessen versucht sie die Themenstellungen mit den Betroffenen dialogisch zu reflektieren und deren selbsttätige Aneignung zu fördern.“ (Schwerthelm & Sturzenhecker 2020, S. 35). Es geht also darum Hilfe und Bewältigung da wo nötig, aber immer unter den Prämissen von Bildung und Partizipation, zu unterstützen. Dabei kommt der Jugendarbeit auch ein anwaltschaftliches Mandat zu, also Jugendliche zu unterstützen, ihre Anliegen in der Öffentlichkeit zu artikulieren und dort wo dies für die Betroffenen selber nicht möglich ist, die Interessenvertretung zu übernehmen. Eine solche Unterstützung junger selbst- und mitbestimmender Menschen, die ihre Anliegen aufgreift und ihre Sorgen nicht ignoriert, hat eine Funktion für die demokratische Gesellschaft und dies scheint besonders in der aktuellen gesellschaftlichen Lage zu gelten.
Mit der Wiederöffnung von Kinder- und Jugendeinrichtungen könnte die OKJA deutlicher einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe und Partizipation junger Menschen unter Berücksichtigung von Benachteiligungen auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie leisten. Auf Initiative der Bundespolitik sollten die Länder umgehend Voraussetzungen schaffen, dass in den Kommunen ein angemessener Wiedereinstieg in die (Offene) Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt werden kann. Die Landesverbände der OKJA können die Akteure dabei mit konkreten Vorschlägen unterstützen.
Berlin, 29.04.2020
Martin Bachhofer Volker Rohde
Vorsitzender Geschäftsführung
Verweise
Giffey, F. (2020): „Die Kinder sind in vielen Diskussionen aus dem Blick geraten“. Im Interview mit Focus-Online vom 23.04.2020. URL: https://www.focus.de/politik/deutschland/focus-onlineinterview-
ministerin-giffey-die-kinder-sind-in-vielen-diskussionen-aus-dem-blickgeraten
Hübner, J./Rose, L (2020): Corona-Partys von Jugendlichen. Kritische (Zwischendurch-)Gedanken zum Generationsverhältnis in Zeiten der Pandemie. URL: https://www.blog.dgsa.de/coronapartys- von-jugendlichen-kritische-zwischendurch-gedanken-zum-generationsverhaltnis-inzeiten-der-pandemie
Robert-Koch-Institut (2020): Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen. URL:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20_02.pdf?__blob=publicationFile
Schwerthelm, M./Sturzenhecker, B. (2020): Offene Kinder- und Jugendarbeit zwischen Erziehung und Bildung. Eine Diskussion zur Reform der Globalrichtlinie Hamburg. In: FORUM. Für Kinder- und Jugendarbeit. Heft 1, S. 33-39.
Weitere Überlegungen zur Wiederöffnung befinden sich unter folgenden Links:
AGJF Baden-Württemberg – Teilöffnung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Fachverband Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg – Kompetenzen von Jugendarbeit gezielt einsetzen
LAG OKJA Berlin – Bedarfsabfrage zur Wiedereröffnung der Kinder- und Jugendeinrichtungen
LAG OKJA Niedersachsen/Stadt Wolfsburg – „90 Minuten Alltag entfliehen“
Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg – Stellungnahme zur Teilöffnung OKJA Einrichtungen