Inklusionsscheck NRW – 2021

Um vor allem lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen und gleichzeitig auf die Aktivitäten der Landesregierung aufmerksam zu machen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den „Inklusionsscheck NRW“ eingerichtet. Über diesen ist die Verwirklichung von konkreten und nach außen wirkenden Aktivitäten vor Ort von Menschen mit und ohne Behinderungen möglich – auch und gerade in Corona-Zeiten. Mit dem Inklusionsscheck NRW werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt. Insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit pro Jahr zur Verfügung.

Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen  stattfinden. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten.

Anträge können jährlich vom 01. Januar bis 30. September gestellt werden. Die Antragstellung ist problemlos online möglich. Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags. Je schneller Sie sich bewerben, desto höher also die Chance auf einen Inklusionsscheck.

Hier gibt es weitere Informationen: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck

Hier geht es zur Beantragung: https://www.soziales.web.nrw.de/onlineantrag/programm/1#login

Bild: Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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