Familienministerin Giffey will Jugendmedienschutz reformieren

Kinder und Jugendliche wachsen heute im digitalen Zeitalter auf. Drei von vier Zehnjährigen besitzen bereits ein eigenes Smartphone, mit Zwölf Jahren sind praktisch alle Jugendlichen online.

Das Jugendmedienschutzgesetz wurde dieser Entwicklung bislang aber nicht entsprechend angepasst. Stattdessen ist darin noch von „bespielbaren Videokassetten“ die Rede – Smartphones und Apps wie Instagram, TikTok oder Snapchat treten noch nicht in Erscheinung.

Ministerin Giffey möchte nun der Vereinbarung des Koalitionsvertrags von CDU und SPD nachkommen und das entsprechende Gesetz reformieren. Phänomene, die zum Teil seit Jahren in der Öffentlichkeit problematisiert werden und ins Jugendmedienschutzgesetz aufgenommen werden sollen, sind beispielsweise Cybermobbing, sexualisierte Gewalt, exzessives Spielen oder auch das sogenannte Grooming (Kontaktaufnahme Erwachsener zu Jugendlicher mit dem Ziel sexueller Gewaltanwendung).

Besonders die Betreiber von entsprechenden Onlineplattformen stehen im Zentrum eines Gesetzentwurfes, den Giffey bereits im Dezember in die Abstimmung mit anderen Minister*innen gegeben hat.

Demzufolge sollen Anbieter wie Instagram, Whatsapp oder Youtube Vorsorgemaßnahmen ergreifen, damit Kinder und Jugendliche Situationen mit hohem Risiko gar nicht erst ausgesetzt werden. Sie sollen sich deutlich sicherer im Internet bewegen können als bisher.

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Im Gesetzesentwurf werden beispielsweise kindgerechte Voreinstellungen genannt sowie die Einrichtung eines Melde- und Beschwerdesystems mit „altersgerechter Benutzerführung“. Zudem sollen Hinweise auf Hilfemöglichkeiten aufgeführt werden. Nutzer, die selbst etwas hochladen sollen angeben, ob die jeweiligen Inhalte nur für Erwachsene oder auch für Kinder geeignet sind. Außerdem sind klare Regeln für die Alterskennzeichnung für Online-Spiele vorgesehen.

Laut dem Gesetzentwurf ist zunächst aber nur eine „dialogische Anbieterregulierung“ geplant. Es sollen Anbieter also unterstützt werden die erwünschten Maßnahmen zu ergreifen, statt sie dazu zu verpflichten. Beaufsichtigen soll dies die Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien in Bonn, die gleichzeitig zu einer „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ ausgebaut werden soll.

Sollte der dialogische Ansatz allerdings scheitern, dann soll die Bundeszentrale Maßnahmen anordnen können – bis hin zu Bußgeldern.

Quelle: sueddeutsche.de

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