Antragstellung zur Einzelprojektförderung 2017 aus dem Kinder- und Jugendförderplan

Für die Antragstellung zur Einzelprojektförderung 2017 aus dem Kinder- und Jugendförderplan gilt folgendes zu beachten:NRW Grafik

 

  • Verwenden Sie keine Antragsformulare früherer Jahre.
  • Stichtag für die Antragstellung ist der 10.01.2017 (mit Maßnahmebeginn frühestens zum 01.05.2017). Bitte prüfen Sie, ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden muss/sollte.
  • Wiederum erfolgt eine – über den Projektförderzweck des KJP hinausgehende – Auswahl der Anträge. Beachten Sie hierzu den Vorspann der „Beurteilungs- und Fördermaßstäbe“:

„Im Förderjahr 2017 sollen in allen Förderbereichen verstärkt Angebote gefördert werden, die der Integration junger Flüchtlinge durch Jugendarbeit dienen. Damit soll den gewachsenen Anforderungen an die Integration von zugewanderten jungen Flüchtlingen (unbegleitete Minderjährige und im Familienverbund eingereiste Minderjährige) Rechnung getragen werden. Entsprechende integrative Angebote oder auf Angebote der Jugendarbeit hinführenden Maßnahmen sollen im Rahmen der Bewertung von Anträgen prioritär berücksichtigt werden, soweit diese nicht bereits über eine Förderung aus Titelgruppe 68 Berücksichtigung gefunden haben.“

Gemeint ist mit „Titelgruppe 68“ der Förderbereich, aus dem in diesem Jahr (u.a. über die AGOT-NRW) Flüchtlingsprojekte zu 100% gefördert werden konnten. Wir hoffen sehr, dass uns auch 2017 wieder eine ausreichende Summe zur Verfügung stehen wird. Das klärt sich aber erst noch nach Gesprächen im Ministerium.

Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/finanziellefrderung_1.jsp

http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/jufoe/finanzielle_hilfen2

Unsere ausführliche Arbeitshilfe zur Antragstellung „Mitmachen lohnt!“ mit allen notwendigen Richtlinientexten, Tipps und Rechenbeispielen wurde im letzten Jahr – nach Veröffentlichung der neuen Richtlinien auf den neuesten Stand gebracht und in Herausgeberschaft der AGOT-NRW gedruckt. Sie ist ohne Einschränkung auch bzgl. des Förderjahres 2017 aktuell.

Alle Mitglieder der LAG Kath. OKJA NRW haben die 60-seitige Broschüre kostenfrei auf postalischem Wege erhalten. Falls Sie ein (weiteres) Exemplar wünschen, melden Sie sich bitte bei uns.

Bilder: Land NRW

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