Berücksichtigung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Sicherstellung der Gasversorgung

Mit Beginn des Krieges in der Ukraine herrschte auch Unsicherheit über eine flächendeckende und bedarfsorientierte Gasversorgung in Deutschland.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seinem Schreiben vom 18.10.2022 sicher gestellt, dass Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Falle einer möglichen Gasknappheit zu der Gruppe der geschützten Kundinnen und Kunden zählen. Was genau unter der Bedeutung des Begriffs „geschützte Kundinnen und Kunden“ zu verstehen ist, wird in einem weiteren Dokument von der Bundesnetzagentur erläutert.

Beide Dokumente können hier eingesehen und heruntergeladen werden:

2022 BMFSFJ zur Sicherstellung Gasversorgung

2022 Bundesnetzagentur Gasversorgung

 

Bild: Trevor Gerzen /unsplash.com

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