Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe: Rechte junger Menschen unter Druck

Der Arbeitskreis G5 nimmt Stellung zu den aktuellen Kürzungsplänen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Vorschläge gefährden Rechtsansprüche, schwächen bewährte Strukturen und drohen die Unterstützung junger Menschen erheblich einzuschränken.

 

Der Paritätische Gesamtverband hat am 16. April 2026 ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht. Das Dokument belegt, dass hinter verschlossenen Türen weitreichende Einschnitte in Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen diskutiert werden. Insgesamt umfasst das Papier mehr als 70 Vorschläge mit einem bezifferten Kürzungsvolumen von über 8,6 Milliarden Euro – ohne die absehbaren sozialen und finanziellen Folgekosten zu berücksichtigen. Nordrhein-Westfalen war an der Erarbeitung beteiligt.

Das Papier schlägt unter anderem Kürzungen in zentralen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe vor, die besonders vulnerable Gruppen betreffen. Leistungen für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung, für wohnungslose junge Menschen, für junge Geflüchtete und Alleinerziehende sollen drastisch reduziert werden.
Das ist keine administrative Reform. Das ist ein Eingriff in die Lebensrealitäten junger Menschen.

Mit großer Sorge betrachten wir, dass durch die diskutierten Maßnahmen grundlegende Rechte junger Menschen infrage gestellt werden. Die Aushöhlung individueller Rechtsansprüche gefährdet die Verlässlichkeit sozialstaatlicher Leistungen und wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Im Raum stehen mögliche Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie die UN-Behindertenrechtskonvention. Rechte junger Menschen sind nicht verhandelbar.

Besonders kritisch bewerten wir die erkennbare Verschiebung hin zu stärkerer staatlicher Steuerung. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein zentraler Grundpfeiler der Kinder- und Jugendhilfe. Es gewährleistet die Eigenständigkeit freier Träger, sichert fachliche Unabhängigkeit und ermöglicht eine vielfältige, zivilgesellschaftlich getragene Infrastruktur. Eine Schwächung dieses Prinzips zugunsten verstärkter staatlicher Kontrolle würde die Struktur der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend verändern und die Handlungsspielräume der freien Träger erheblich einschränken.

Damit drohen stärkere Vereinheitlichung und staatliche Steuerung – mit Risiken für die Vielfalt der Angebote und die Unterstützung junger Menschen.

In ihrer Gesamtheit gehen die diskutierten Vorschläge über punktuelle Anpassungen hinaus und stellen einen tiefgreifenden Eingriff in grundlegende Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe dar. Individuelle Unterstützung droht zugunsten pauschaler Lösungen zurückgedrängt zu werden, fachliche Standards und bewährte Strukturen werden allein aus Kostengründen infrage gestellt.
Die Konsequenzen wären für junge Menschen unmittelbar spürbar: Unterstützungsangebote würden reduziert, weniger passgenau ausgestaltet oder später greifen. Damit würden insbesondere diejenigen benachteiligt, die auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind.
Jugendhilfe ist kein Sparposten.

Zugleich ist es nicht akzeptabel, dass Vorschläge mit dieser Tragweite ohne die systematische Beteiligung junger Menschen und ohne ausreichende Einbindung der Fachpraxis erarbeitet wurden. Wir erwarten transparente Verfahren, die die Beteiligung junger Menschen und die Expertise der Fachpraxis sicherstellen.
Wir erwarten darüber hinaus von den politischen Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene eine klare Positionierung zu den vorliegenden Vorschlägen.

Dazu gehört…

  • eine eindeutige Absage an Maßnahmen, die individuelle Rechtsansprüche einschränken, sowie
  • ein klares Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip und zur Eigenständigkeit freier Träger.

 

 

Der Arbeitskreis G5 – eine Stimme für die Jugend
Der Arbeitskreis G5 ist der Zusammenschluss der fünf landeszentralen Trägergruppen der Kinder- und Jugendförderung in Nordrhein-Westfalen: Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e. V. (AGOT NRW), Landesjugendring NRW (LJR NRW), Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW (LAG JSA NRW), Landesarbeitsgemeinschaft Kulturelle Jugendarbeit NRW (LKJ NRW) sowie das Paritätische Jugendwerk NRW (PJW NRW).
Der G5 versteht sich als gemeinsame Plattform und Interessenvertretung der freien Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam bündeln wir die Perspektiven der Praxis und setzen uns für die Interessen junger Menschen sowie für eine starke, vielfältige und unabhängige Kinder- und Jugendhilfe ein.

 

Die Stellungnahme des G5 als Stellungnahme AK G5_Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe

 

Die AGOT NRW hat sich über die gemeinsame Stellungnahme mit G5 hinaus auch selbst positioniert: Offene Kinder- und Jugendarbeit solidarisiert sich mit der Jugendhilfe – AGOT-NRW

 

 

Bild: unsplash.com/nikko-macaspac

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