Die Satzung der RWE Foundation erlaubt ihre breite Unterstützung von gemeinnützigen Projekten. Hierzu wird sie selbst aktiv oder stellt anderen Körperschaften im In- und Ausland Mittel zur Verwirklichung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke zur Verfügung.
Fördergrundsätze
Für die Auswahl förderwürdiger Projekte sind in der Förderleitlinie Rahmenbedingungen festgelegt, im Wesentlichen:
- Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
- Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung
- Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
- Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert.
- Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
- Der Finanzierungszeitraum ist auf max. drei Jahre begrenzt.
- Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
- Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000,00 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren).
Anträge für Projekte unter 50.000€ können jeweils zum 01.06. und 01.12. eingereicht werden. Projekte über 50.000€ werden zum 1.4. und 1.1o. eines Jahres entgegengenommen.
Weitere Informationen unter: RWE Foundation
Bild: priscilla-du-preez/unsplash.com







