Projektförderung in der Kinder- und Jugendhilfe des Landschaftsverbandes Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR-Landesjugendamt) fördert mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des LandschaftsverbandesLogo LVR

  • Projekte, in denen fachliche Qualitätskriterien überprüft bzw. fortgeschrieben werden und die neue Inhalte und Methoden der Arbeit in der Jugendhilfe aufzeigen und sich zur Umsetzung in die Praxis eignen
  • Wissenschaftliche Begleitungen/Evaluationen neuer und vorhandener Handlungskonzepte und Umsetzungsstrukturen.
  • Initialprojekte (Ergänzungsförderung mit einem Einzelvolumen von 1.500,– bis 5.000,– Euro) Vorrangig werden innovative Projekte der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII gefördert, soweit keine Förderungsmöglichkeiten aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW bestehen.

Antragsschluss: 31.01.2017

Weitere Informationen und Antragsformulare http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/modellundinitialprojekte/

Bild: Landschaftsverband Rheinland

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