Neue Förderstruktur der Aktion Mensch

Die Aktion Mensch hat ihre Fördermittelvergabe umfassend modernisiert. Für Träger und Einrichtungen bedeutet dies vor allem: Förderanträge werden künftig in festen Antragsphasen eingereicht, die Förderung konzentriert sich auf vier zentrale Themenfelder und der gesamte Prozess läuft digital über das Portal DIAS. Ziel der Neuausrichtung ist es, Förderverfahren transparenter, einfacher und stärker an der tatsächlichen Wirkung von Projekten auszurichten.  

Feste Antragsfristen für Projektförderungen 

Für die meisten Förderprogramme stehen künftig drei festgelegte Antragsphasen pro Jahr zur Verfügung. Innerhalb dieser jeweils sechswöchigen Zeitfenster können Förderanträge im Portal DIAS erstellt und eingereicht werden. 

 

Antragszeiträume und Entscheidungstermine: 

  • 01. September bis 15. Oktober – Entscheidung am 26. Februar 
  • 01. Januar bis 15. Februar – Entscheidung am 30. Juni 
  • 01. Mai bis 15. Juni – Entscheidung am 29. Oktober 

 

Eine Ausnahme bildet die Pauschalförderung. Anträge in diesem Förderbereich können weiterhin ganzjährig eingereicht werden. Die Entscheidungen erfolgen hier in der Regel alle zwei Monate. 

 

Vier Schwerpunkte für mehr Wirkung 

Um Projekte gezielter zu fördern und nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen, konzentriert sich die Aktion Mensch künftig auf vier zentrale Förderschwerpunkte: 

  • Inklusiver Sozialraum 
  • Inklusiver Arbeitsmarkt 
  • Inklusives Wohnen und Bauen 
  • Junge Menschen 

 

Förderanträge sollten sich klar einem dieser Themenfelder zuordnen lassen und einen erkennbaren Beitrag zur inklusiven Gesellschaft leisten. 

 

Digitales Antragssystem 

Ein zentraler Baustein der neuen Förderstruktur ist das digitale Antragssystem DIAS. Dort werden sämtliche Schritte – von der ersten Projektidee über die Beratung und Antragstellung bis hin zur Abrechnung – an einem Ort gebündelt. Anträge können zwischengespeichert, Unterlagen zentral verwaltet und Beraterinnen und Berater direkt kontaktiert werden.  

 

Stärkere Ausrichtung auf Wirkung und Beteiligung 

Bei der Antragstellung legt die Aktion Mensch besonderen Wert auf eine nachvollziehbare Darstellung der geplanten Wirkung. Antragstellende sollen deutlich machen: 

  • Welches Herausforderung, welche Problemlage oder welcher Bedarf besteht? 
  • Welche Ziele sollen mit dem Projekt erreicht werden? 
  • Welche Maßnahmen werden geplant? 
  • Welche konkreten Veränderungen sollen dadurch erreicht werden? 

 

Darüber hinaus bleibt die aktive Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung ein zentrales Förderkriterium. Inklusive Zusammenarbeit soll sich idealerweise durch alle Projektphasen ziehen – von der Planung bis zur Umsetzung.  

 

Empfehlung 

Antragstellende sollte die neuen Antragsfristen frühzeitig beachten und ausreichend Zeit für die Entwicklung einer überzeugenden Projektidee einplanen. Insbesondere die Beschreibung der Projektwirkung sowie die Beteiligung der Zielgruppen spielen eine wichtige Rolle. Zudem empfiehlt es sich, die Beratungsangebote der Aktion Mensch oder der Fachverbände zu nutzen. 

Mit der neuen Förderstruktur setzt die Aktion Mensch auf klare Antragszyklen, thematische Fokussierung und digitale Prozesse. Wer ein Projekt plant, sollte die festen Fristen frühzeitig berücksichtigen, die Förderziele genau prüfen und die Möglichkeiten der Beratung nutzen. So steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung und eine nachhaltige Förderung.  

Nähere Informationen  

 

 Bild: kyle-glenn/unsplash.com

 

 

 

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