RWE Foundation

Die Satzung der RWE Foundation erlaubt ihre breite Unterstützung von gemeinnützigen Projekten. Hierzu wird sie selbst aktiv oder stellt anderen Körperschaften im In- und Ausland Mittel zur Verwirklichung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke zur Verfügung.

 

Fördergrundsätze

Für die Auswahl förderwürdiger Projekte sind in der Förderleitlinie Rahmenbedingungen festgelegt, im Wesentlichen:

  • Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
    • Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung
    • Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert.
  • Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
  • Der Finanzierungszeitraum ist auf max. drei Jahre begrenzt.
  • Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
  • Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000,00 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren).

 

Anträge für Projekte unter 50.000€ können jeweils zum 01.06. und 01.12. eingereicht werden. Projekte über 50.000€ werden zum 1.4. und 1.1o. eines Jahres entgegengenommen.

 

Weitere Informationen unter: RWE Foundation

 

Bild: priscilla-du-preez/unsplash.com

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