Sondervermögen Infrastruktur – jetzt profitieren!

Wie die katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit vor Ort profitieren kann

Mit der Reform der Schuldenbremse und der Bereitstellung von Investitionsmitteln aus einem Sondervermögen des Bundes beginnt ab 2026 die Umsetzung in den Ländern. In Nordrhein-Westfalen wurde hierfür das „NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036“ verabschiedet.

Dieses Sondervermögen eröffnet neue Chancen für Investitionen in die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit – und damit auch für Einrichtungen der katholischen Offenen Kinder- und Jugendarbeit! Wir möchten über die Fördermöglichkeiten informieren und zugleich ermutigen und befähigen, euch aktiv in kommunale Entscheidungsprozesse einzumischen.

Eure Einrichtung ist sanierungsbedürftig oder steht sogar vor dem Aus?

In den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit und/oder Energieeffizienz ist viel Luft nach oben und es braucht Nachbesserungen?

Die digitale Ausstattung der Einrichtung und der Arbeitsplätze der Fachkräfte sind deutlich in die Jahre gekommen und daher nicht anschlussfähig zu gängigen und marktüblichen Standards?

Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, euch vor Ort einzumischen!

Denn klar ist: Zukunftsgerechte Investitionen müssen die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Ohne eine aktive Beteiligung besteht die Gefahr, dass Mittel an der OKJA und damit an der Lebensrealität junger Menschen vorbeigehen.

Wir rufen daher die Träger, Einrichtungen und Verantwortlichen der katholischen OKJA in NRW ausdrücklich dazu auf, ihre anwaltschaftliche Rolle wahrzunehmen und sich JETZT aktiv in die kommunale Mittelverteilung einzubringen.

Dabei ist wichtig zu wissen:
Die Kommunen sind verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Mittel in Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu zählen ausdrücklich auch die non-formale Bildung sowie Orte der Jugendbildung – darunter Jugendzentren, offene Treffs und Räume der OKJA. Genau hier leistet die katholische OKJA einen unverzichtbaren Beitrag.

Es gibt viele Möglichkeiten, eure Interessen vor Ort zu platzieren, zum Beispiel durch:

  • Gespräche mit Bürgermeister*innen und Verwaltungsvertreter*innen
  • Kontaktaufnahme zu Rats- oder Kreistagsmitgliedern
  • Austausch mit Landtagsabgeordneten
  • Anträge oder Wortmeldungen im Jugendhilfeausschuss
  • Zusammenarbeit mit kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Verbündeten

 

Sich einzumischen ist notwendig – und oft einfacher, als es zunächst scheint. Auf Landesebene haben wir dafür bereits im vergangenen Jahr  im politischen Feld sensibilisiert und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW e.V. eine Stellungnahme verfasst und veröffentlicht, ganz im Sinne der OKJA: AGOT Stellungnahme Sondervermögen

Der Landes Jugendring NRW (LJR NRW) und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendringe NRW (LAG JR NRW) haben dazu praxisnahe und hilfreiche Materialien zusammengestellt, die wir gerne HIER zur Verfügung stellen wollen. Die Materialien können gerne von euch genutzt werden, müssen aber an der ein oder anderen Stelle ggf. an die OKJA angepasst werden.

Sie enthalten:

  • eine Briefvorlage an Bürgermeister*innen und politische Mandatsträger*innen,
  • eine Antragsvorlage für kommunale Gremien sowie
  • praxisnahe Tipps zum strategischen Vorgehen.

 

Da dieser Vorgang einmalig in seiner Form ist, kommt es zu zahlreichen Fragen. Weil diese Fragen und ihre Antworten in der Regel von allgemeinem Interesse sind, werden sie in der folgenden „FAQ-Liste“ (Liste der häufig gestellten Fragen) seitens des Ministeriums veröffentlicht.

2026-04-15_faq_pauschalfoerderung_nrw-infrastrukturgesetz_2025_bis_2036_final

 

Für weitere Fragen stehen wir in der Landesstelle gerne zur Verfügung. 

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