Arbeitshilfe der AGOT NRW zum Neutralitätsgebot

Die AGOT NRW reagiert mit dieser Arbeitshilfe auf das von Parteien aufgerufene sogenannte Neutralitätsgebot in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kurz und bündig werden die vom Gesetzgeber definierten Aufgaben des Handlungsfeldes der OKJA benannt, das sogenannte Neutralitätsgebot erklärt und argumentiert, wieso dieses Gebot in unserer Arbeit mit jungen Menschen nicht greift.

Die Arbeitshilfe dient als Unterstützung und Argumentationshilfe für Fachkräfte ebenso wie für Träger.

AGOT-NRW-Neutralitaetsgebot

 

Bild: american-jael/unsplash.com

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