FAQ zum Sondervermögen des Bundes – so geht´s in NRW

Mit dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) hat der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt, bereitgestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält hiervon einen Anteil von 21,0956 Prozent.

Die Landesregierung begleitet diese Finanzierung mit eigenen Mitteln und hat das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. 21,3 Milliarden Euro (68,3 Prozent) davon gehen an die Kommunen.
Im Rahmen des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen aus diesen Mitteln 10 Milliarden Euro pauschal für Sachinvestitionen für die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.

Da dieser Vorgang einmalig in seiner Form ist, kommt es hierzu zu zahlreichen Fragen. Da diese Fragen und ihre Antworten in der Regel von allgemeinem Interesse sind, werden sie in dieser „FAQ-Liste“ (Liste der häufig gestellten Fragen) veröffentlicht. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.

 

2026-04-15_faq_pauschalfoerderung_nrw-infrastrukturgesetz_2025_bis_2036_final

 

 

Können Träger für ihre Einrichtungen vom Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen profitieren?

Die Kommunen sind verpflichtet, mindestens 50% der Mittel in Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu zählen ausdrücklich auch die non-formale Bildung sowie Orte der Jugendbildung – darunter Jugendzentren, offene Treffs und Räume der OKJA. Genau hier leistet die katholische OKJA einen unverzichtbaren Beitrag.

Es gibt viele Möglichkeiten, eure Interessen vor Ort zu platzieren, zum Beispiel durch:

Sich einzumischen ist notwendig – und oft einfacher, als es zunächst scheint. Auf Landesebene haben wir dafür bereits im vergangenen Jahr im politischen Feld sensibilisiert und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW e.V. eine Stellungnahme verfasst ( AGOT Stellungnahme Sondervermögen).

Der Landes Jugendring NRW (LJR NRW) und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendringe NRW (LAG JR NRW) haben dazu praxisnahe und hilfreiche Materialien zusammengestellt. Die Materialien können auch im Sinne der OKJA genutzt werden, müssen aber an der ein oder anderen Stelle gegebenenfalls an die Bedarfe unseres Handlungsfeldes angepasst werden Material-Sondervermögen_LJR_JR.

Die Materialien beinhalten:

 

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