Mit dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) hat der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt, bereitgestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält hiervon einen Anteil von 21,0956 Prozent.
Die Landesregierung begleitet diese Finanzierung mit eigenen Mitteln und hat das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. 21,3 Milliarden Euro (68,3 Prozent) davon gehen an die Kommunen.
Im Rahmen des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen aus diesen Mitteln 10 Milliarden Euro pauschal für Sachinvestitionen für die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.
Da dieser Vorgang einmalig in seiner Form ist, kommt es hierzu zu zahlreichen Fragen. Da diese Fragen und ihre Antworten in der Regel von allgemeinem Interesse sind, werden sie in dieser „FAQ-Liste“ (Liste der häufig gestellten Fragen) veröffentlicht. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
2026-04-15_faq_pauschalfoerderung_nrw-infrastrukturgesetz_2025_bis_2036_final
Können Träger für ihre Einrichtungen vom Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen profitieren?
Die Kommunen sind verpflichtet, mindestens 50% der Mittel in Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu zählen ausdrücklich auch die non-formale Bildung sowie Orte der Jugendbildung – darunter Jugendzentren, offene Treffs und Räume der OKJA. Genau hier leistet die katholische OKJA einen unverzichtbaren Beitrag.
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Gespräche mit Bürgermeister*innen und Verwaltungsvertreter*innen,
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Kontaktaufnahme zu Rats- oder Kreistagsmitgliedern,
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Austausch mit Landtagsabgeordneten,
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Anträge oder Wortmeldungen im Jugendhilfeausschuss,
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Zusammenarbeit mit kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Verbündeten.
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eine Briefvorlage an Bürgermeister*innen und politische Mandatsträger*innen,
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eine Antragsvorlage für kommunale Gremien sowie
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praxisnahe Tipps zum strategischen Vorgehen.







