Generationengerechtigkeit: Die Rechte junger Menschen in der alternden Gesellschaft stärken!

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ruft in seinem aktuellen Impulspapier dazu auf, die Rechte junger Menschen in einer immer älter werdenden Gesellschaft zu diskutieren. Das Sachverständigengremium will einen dringend benötigten gesellschaftlichen Diskurs über die „Notwendigkeit der strukturellen Absicherung der Rechte und Interessen der jüngeren Generation bei der Herstellung von Generationengerechtigkeit“ anstoßen. Die Bevölkerung in Deutschland altert und damit werden Rentnerinnen und Rentner zur größten Wählergruppe, die über die Verteilung wichtiger Ressourcen entscheidet.
Wie generationengerecht und zukunftsorientiert kann eine solche Demokratie sein?

Generationengerechtigkeit neu gedacht

Das BJK plädiert daher für ein politisches Update der Generationengerechtigkeit. Dafür soll die politische Verortung der jungen Generation erörtert und strukturelle Verfahren entwickelt werden, die garantieren, dass es in bisher vernachlässigten Bereichen wie beispielsweise Bildung einen nicht unterschreitbaren Mindeststandard gibt.

Auch aus dem politischen Wettbewerb herausgelöste Grundrechte für Jüngere, ähnlich einem „Minderheitenschutz“, stellt das BJK zur Debatte. In diesem Sinne lassen sich eine Reihe von Entwicklungen interpretieren, unter anderem die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz, der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Ganztagsangebote, aber auch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum Recht auf Bildung und zur Modifikation des Klimaschutzgesetzes.

Damit die jüngere Generation die Gesellschaft durch schwierige Zeiten hindurch stabilisieren kann und ihre Rechte nachhaltig gesichert werden, sollte eine Rückbesinnung auf die zentrale Idee des gesellschaftlichen Generationenvertrags stattfinden.

Das vollständige Diskussionspapier erhalten Sie hier: BJK-Diskussionspapier-Generationengerechtigkeit-2024

Aufgaben und Zusammensetzung des BJK

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper ist ständiger Gast im Bundesjugendkuratorium.

 

Bild: Thomas Ashlock/unsplash.com

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