Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013-2017 wurde – mit nur wenigen Korrekturen und nach einigen wenigen inhaltlichen Ergänzungen gegenüber dem Vorgänger – Ende Juli im Ministerialblatt – Ausgabe 2013 Nr. 14 vom 15.07.2013, Seite 201 bis 212 – veröffentlicht.
Nach zuverlässigen Angaben werden die Richtlinien zum Förderplan zum 1.1.2014 in Kraft treten.
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